Nicht selbst verschuldeter Unfall: Was ist zu tun?

Sichern Sie Beweise am Unfallort, machen Sie Notizen

  • Erstellen Sie Übersichts- und Detailfotos von der Unfallstelle, den beteiligten Fahrzeugen und allen entstandenen Schäden. Achten Sie dabei insbesondere auch auf Bremsspuren und evtl. Flüssigkeitsaustritte.
  • Zeichnen Sie (wenn möglich) eine Unfallskizze.
  • Notieren Sie sich Kennzeichen, Namen, Anschriften und Versicherungen der Unfallgegner.
  • Notieren Sie sich Namen und Adressen von Zeugen.
  • Wenn Personen verletzt wurden, ein hoher Sachschaden entstanden ist oder der Verdacht auf Alkohol- bzw. Drogenmissbrauch besteht, sollten Sie immer die Polizei hinzuziehen. Dies gilt auch, wenn Unfallflucht vorliegt oder die Sachlage allgemein unklar ist. Notieren Sie sich dann auch Name und Dienststelle des unfallaufnehmenden Polizeibeamten.

Bestehen Sie auf einen unabhängigen Sachverständigen

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie nach §249 BGB Anspruch auf Schadenersatz. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellen wir Ihnen schnell und kompetent ein Schaden- oder Beweissicherungsgutachten.

Die Kosten für das Schadengutachten gehören nach der Rechtssprechung mit zum Schadensumfang und werden bis auf wenige Ausnahmen (die so genannten Bagatellschäden) von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen. Außerdem ermitteln wir eine evtl. eingetretene Wertminderung, so dass Sie den gesamten Schaden an Ihrem Fahrzeug bei der gegnerischen Versicherung in vollem Umfang geltend machen können.

Zusätzlich beauftragen Sie schnellstmöglich einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schadenverursacher und seiner Versicherung. Auch die Anwaltkosten werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung ersetzt.

Nutzen Sie Ihr gutes Recht

Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen Kfz-Sachverständigen Ihrer freien Wahl. Nutzen Sie dieses Recht und lassen Sie den Unfallschaden durch uns begutachten. So können Sie sicher sein, dass der Schaden schnell, fair und vor allem in Ihrem Sinne behoben wird.

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